Junge Businessfrau mit Gepäck am Airport

Die Bundesregierung hat die Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland gelockert. Zum 1. Juni 2022 trat die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft.

Das ist neu:

  • Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
  • Für den Impfnachweis ist es nun ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers. Vorher wurden bei Einreise nur von der EU zugelassene Impfstoffe anerkannt.
  • Die Kategorie Hochrisikogebiete wurde gestrichen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur aktuellen Einreiseverordnung.

Mehr Posts aus dieser Kategorie

SAS – Ziele für mehr Nachhaltigkeit

The Cumberland Hotel London

Neuer Air France Business-Sitz

Mit Qatar Airways nach China

Flugchaos

China lockert Einreisebestimmungen

Qatar Airways – Ab November auch nach Düsseldorf

Qatar Airways

Weniger Stress auf Geschäftsreisen

Mit EVA AIR von München über Taipeh weiter nach Hongkong

LATAM Airlines

Air France eröffnet neue Schengen-Lounge in Paris-CDG